Zurück zur App

Aushang über die Arbeitszeit

Pflichtangaben nach § 16 Abs. 2 ArbZG — Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenregelung.

1. Erfassung der Arbeitszeit

Jeder Mitarbeiter erfasst Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit selbst: persönlich, am eigenen Zugang oder an der Stempeluhr im Betrieb. Die Zeitstempel setzt der Server — nicht das Gerät des Mitarbeiters. Nachträgliche Änderungen sind nur durch Vorgesetzte und nur mit Begründung möglich.

Die tägliche Arbeitszeit darf 12:00 Stunden (brutto) nicht überschreiten; Überschreitungen werden nicht angenommen.

2. Pausenregelung

Arbeitszeit (brutto)Ruhepause
bis 6:00 Stundenkeine gesetzliche Pflichtpause
mehr als 6:00 Stunden30 Minuten
mehr als 9:00 Stunden45 Minuten

3. Stempeluhr im Betrieb

Im Betrieb ist eine Stempeluhr aufgestellt. Sie zeigt einen Code, der sich alle 30 Sekunden ändert. Wer diesen Code abliest, stand nachweislich vor dem Gerät.

4. Daten, die dabei anfallen

Rechtsgrundlage ist die Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Arbeitszeiterfassung und des Arbeitsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO, § 26 Abs. 1 BDSG). Die Daten werden ausschließlich dafür verwendet, die Arbeitszeit korrekt abzurechnen — nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Sie werden gelöscht, sobald die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

Ort, Datum
Unterschrift Arbeitgeber / Betriebsrat
— · Stand — · Erstellt mit FlowAssist